§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Unipack Films GmbH & Co. KG (nachfolgend „Verkäuferin") an ihre Kunden (nachfolgend „Besteller"). Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, die Verkäuferin stimmt ihrer Geltung schriftlich zu. Soweit anwendbar, gelten ergänzend die INCOTERMS in ihrer jeweils gültigen Fassung.
§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen
Maßgebend für die Rechnungsstellung ist das Abgangsgewicht. Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, ab Werk, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Zahlungen sind innerhalb der auf der Rechnung ausgewiesenen Frist ohne Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist die Verkäuferin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
§ 3 Lieferung und Lieferzeiten
Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Besteller zumutbar sind.
§ 4 Höhere Gewalt
Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Rohstoffmangel sowie andere Ereignisse höherer Gewalt, die die Verkäuferin oder deren Zulieferer betreffen, befreien die Verkäuferin für deren Dauer von der Lieferpflicht. Dauert die Verhinderung länger als einen Monat, sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
§ 5 Gewährleistung und Mängelrügen
Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Erkennbare Mängel sind schriftlich innerhalb von einem Monat nach Wareneingang zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu melden.
Bei berechtigten Mängelrügen leistet die Verkäuferin nach ihrer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller die gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum der Verkäuferin. Bei Weiterveräußerung tritt der Besteller bereits jetzt die ihm zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer an die Verkäuferin ab.
§ 7 Verpackung und Leihverpackungen
Verpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Leihverpackungen (insbesondere Paletten, Hülsen, Kerne) sind vom Besteller spätestens drei Monate ab Rechnungsdatum unversehrt und frachtfrei zurückzusenden.
§ 8 Haftung
Die Haftung der Verkäuferin ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Verkäuferin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden.
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Hamburg. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist Hamburg, soweit der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§ 10 Anwendbares Recht und salvatorische Klausel
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: April 2026
